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Impressum
Was unterscheidet den Fußpfleger vom Podologen?
Im Unterschied zum Fußpfleger hat der Podologe eine umfassende, heilberufliche Ausbildung absolviert, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Die Ausbildung zur Podologin bzw. zum Podologen dauert 2 Jahre (Vollzeit) in Theorie und Praxis mit über 3000 Stunden. Eine Zusatzausbildung für den diabetischen Fuß gehört zum Ausbildungsumfang.
Die Schulung zum Fußpfleger oder – bis 2002 - zum med. Fußpfleger wurde und wird seit Jahrzehnten von freien Trägern praktiziert - in unterschiedlichem Umfang und Qualität. Die Ausbildungszeiträume schwanken von einigen Stunden bis zu ca. 6 Monaten. Der Ausbildungsstandard ist für die kompetente Arbeit am Fuß des Diabetikers absolut unzureichend. Fußpflege kann nach wie vor frei ausgeübt werden. Ein Berufsbild "Fußpfleger/in" gibt es nicht; demzufolge auch keine vorgeschriebene Schulung bzw. Ausbildung.
Jeder Patient erkennt an der geschützten Berufsbezeichnung „Podologin“ bzw. „Podologe“ den für ihn geeigneten Ansprechpartner mit medizinischer Kompetenz. Diabetiker erhalten in der podologischen Praxis die erforderliche spezielle Behandlung und können hier Heilmittelverordnungen zur Abrechnung vorlegen.
Behandlungsspektrum
Zum Behandlungsspektrum einer Podologenpraxis gehört fachgerechte diabetische Fußbehandlung, Mykosebehandlung (Pilz), Taping (Klebe/Stützverbände) bei schmerzenden und deformierten Füßen, Anfertigung von individuellen Korrekturmaßnahmen (Orthosetechniken), Behandlung von eingewachsenen und eingerollten Nägeln mittels Orthonyxiespangentechnik, physikalische Unterstützung zur Wundbehandlung, Schuhberatung sowie medizinische Fußbehandlung. Die podologische Behandlung ist so ausgerichtet, dass die Ursachen angegangen bzw. unter Berücksichtung der Ursachen die Erstellung des Behandlungsplanes und die Durchführung der Behandlung erfolgt.
Diabetiker gehen zum Podologen
Nur der Podologe oder der med. Fußpfleger (nach Definition des Podologengesetzes) ist der ordnungsgemäß ausgebildete und kompetente Therapeut für den Diabetiker. Sonstige Fußpfleger dürfen nur "Fußpfleger" genannt werden ohne das Wort „medizinisch“ zu verwenden. Dieser Sachverhalt wird es auch dem Diabetiker künftig leichter machen, den richtigen Therapeuten zu finden.