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Anfang 2002 ist das Podologengesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet worden.

Mit diesem Gesetz wurde die heilberufliche Tätigkeit im Bereich der medizinischen Fußpflege auf eine neue Grundlage gestellt. Das Gesetz hat die neue Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Podologin“ eingeführt. Nur Personen, die ihre fachliche Qualifikation in einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt haben, sind berechtigt, diesen Titel zu führen.

Ich habe es als selbstverständlich betrachtet, mich dieser Prüfung zu unterziehen. Sie war für mich eine willkommene Möglichkeit, mein Fachwissen auf die Probe zu stellen und mit dem Berufstitel ein Siegel zu erwerben, das meiner Kundschaft die Sicherheit vermittelt:

„Bei SIEWERT PODOLOGIE
bin ich immer gut aufgehoben!“


Ihre Podologin
Marion Siewert


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