Als Angehörige eines medizinischen Heilberufes müssen Podologin bzw. Podologe die allgemein verbindlichen Regeln der Heilkunde befolgen. Daraus folgt, dass Podologie Fußbehandlung auf höchstem Qualitätsniveau ist.
Eine podologische Behandlung gleicht in vielem dem Vorgehen, dass dem Patienten aus der ärztlichen Praxis vertraut ist.
Vorgehensweise
Dazu gehören - die Anamnese (Befragung nach Erkrankungen, Beschwerden, Behandlungen, Medikamenteneinnahme usw.) - die Inspektion (Sichtbefund am unbekleideten Fuß; Einfärbungen, Hautveränderungen, Gehverhalten) - die Palpation (Tastbefund; Schwellungen, Wärme-/Kältezonen, Pulsschlag, Schmerzempfindlichkeit usw.)
Hinzu kommt - die Begutachtung des Schuhwerks von aussen und innen.
Diesen vorbereitenden Aktivitäten folgt die eigentliche Behandlung.
Typische Tätigkeiten
- Schneiden und Fräsen der Nagelplatte - Einweichen verhornter Haut - Abtragen von Verhornungen - Entfernen von Hühneraugen - Nagelfalzbehandlung - Warzenbehandlung - Wundpflege - Reibungsschutz - Druckentlastung
Dokumentation
Genau wie Ihr Arzt legt die Podologin bzw. der Podologe eine Karteikarte über jede/n Patienten/in an. Darin werden alle Befunde, die Behandlungsmaßnahmen und Veränderungen des Fußes dokumentiert.
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